Landesmitgliederversammlung 2025

Termin / Date:
Samstag, 24. Mai 2025
11:00 Uhr - 14:00 Uhr / 11:00 AM to 2:00 PM CEST

Ort / Location:
SAALBAU Ronneburg
Gelnhäuser Str. 2,
60435 Frankfurt am Main

Raum / Room: n. a.

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Bald ist es wieder soweit! Unsere jährliche Landesmitgliederversammlung steht jetzt fest und wir laden dich ganz herzlich ein!

Unsere Landesversammlung wird am Samstag, den 24. Mai 2025, von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Einlass 11:00 Uhr) im SAALBAU Ronneburg (Gelnhäuser Str. 2, 60435 Frankfurt am Main).

Wir bitten um Anmeldung zur Landesversammlung über das Formular unten auf dieser Seite!

Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Tagesordnung Landesversammlung 24.05.2025

Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:

  1. Einlass (ca. 11:00 Uhr)
  2. Beginn der Veranstaltung (11:30 Uhr)
  3. Formalia (11:40 Uhr)
    1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Wahl Protokollführer*in
    3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
    4. Bericht des Landesvorstandes und der lokalen Gruppen
    5. Bericht der Kassenprüfer*innen
    6. Entlastung des Landesvorstandes
  4. Wahl der Mitglieder des Landesvorstandes und Delegierten (12:10 Uhr)
    1. Landesvorsitzende*r
    2. Stellvertretende Landesvorsitzende
    3. Landesschatzmeister*in
    4. Landesgeschäftsführer*in
    5. Beisitzer*innen
    6. Wahl der Kassenprüfer*innen
    7. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Europakongress
    8. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bundeskongress
    9. Wahl des zweiten Delegierten sowie der Ersatzdelegierten zum Bundesausschuss
  5. Weiteres

Ende der Veranstaltung ca. 14:00 Uhr

(Dazwischen werden kurze Pausen eingelegt)

Wir würden uns freuen, dich dort zu sehen.

Föderalistische Grüße
Johannes Armbrust
Landesgeschäftsführer der JEF Hessen

 

  • Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der JEF Hessen:

    • Zur Erstattung von Fahrtkosten von Mitgliedern der JEF Hessen für die Fahrt zur und von der Landesversammlung 2025 wird ein Budget von 150 € bereitgestellt.
    • Schülern, Auszubildenden und Studenten, die für die An- und Abreise nicht auf ein Schüler/Semesterticket oder alle die nicht auf das 49 €-Ticket zurückgreifen können, werden die Fahrtkosten bei An- und Abreise mit dem ÖPNV abzüglich eines Selbstbehalts von 15 € erstattet. Sofern die Summe der von allen teilnehmenden Mitgliedern zur Erstattung beantragten Fahrkosten das Gesamtbudget nicht überschreitet, erfolgt die Erstattung abzüglich des Selbstbehalts zu 100%. Andernfalls erhalten alle Antragsteller eine anteilige Erstattung.
    • Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Abfahrts- und Zielort in Hessen liegen und die Originalbelege spätestens bis zum 08. Juni 2025 beim Landesschatzmeister eingereicht werden.
    • Über die Fahrtkostenerstattung für andere Personengruppen sowie bei PKW-Nutzung entscheidet der Landesvorstand auf Antrag.