Landesmitgliederversammlung 2020

Termin / Date:
Sonntag, 27. September 2020
10:30 Uhr - 17:00 Uhr / 10:30 AM to 5:00 PM CEST

Ort / Location:
Saalbau Südbahnhof
Hedderichstraße 51
60594 Frankfurt am Main

Raum / Room: n. a.

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Bald ist es wieder soweit! Unsere jährliche Landesmitgliederversammlung steht jetzt fest und wir laden dich ganz herzlich ein!

Unsere Landesversammlung wird am Sonntag, den 27. September 2020, von etwa 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr im SAALBAU Südbahnhof (Hedderichstraße 51, 60594 Frankfurt am Main) stattfinden.

Wir bitten um Anmeldung zur Landesversammlung über das Formular unten auf dieser Seite! Aufgrund der Hygieneregeln haben wir eine Kapazität von maximal 40 Teilnehmer*innen, weshalb wir im voraus wissen müssen wie viele Personen etwa kommen (Stand 21.09 – noch etwa 10 Plätze frei). Bitte lest euch zusätzlich das Hygienekonzept unten auf der Seite durch. Ganz wichtig: Eine Teilnahme ohne Maske ist nicht möglich, vergesst sie also nicht!

FKE-Regelungen 2020:

  • Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der JEF Hessen:

    • Zur Erstattung von Fahrtkosten von Mitgliedern der JEF Hessen für die Fahrt zur und von der Landesversammlung 2020 wird ein Budget von 150 € bereitgestellt.

    • Schülern, Auszubildenden und Studenten, die für die An- und Abreise nicht auf ein Semesterticket zurückgreifen können, werden die Fahrtkosten bei An- und Abreise mit dem ÖPNV abzüglich eines Selbstbehalts von 15 € erstattet. Sofern die Summe der von allen teilnehmenden Mitgliedern zur Erstattung beantragten Fahrkosten das Gesamtbudget nicht überschreitet, erfolgt die Erstattung abzüglich des Selbstbehalts zu 100%. Andernfalls erhalten alle Antragsteller eine anteilige Erstattung.
    • Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Abfahrts- und Zielort in Hessen liegen und die Originalbelege spätestens bis zum 11. Oktober 2020 beim Landesverband eingereicht werden.
    • Über die Fahrtkostenerstattung für andere Personengruppen sowie bei PKW-Nutzung entscheidet der Landesvorstand auf Antrag.

 

Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:

~10:30 – Einlass und Beginn der Veranstaltung

~11:00 – Ausarbeiten der JEF Hessen 2020-2021 Roadmap

~13:00 – Formalia

  •   Feststellung der Beschlussfähigkeit
  •   Wahl der Protokollführer*in
  •   Beschlussfassung über die Tagesordnung
  1. Bericht des Landesvorstandes und der lokalen Gruppen
  2. Bericht der Kassenprüfer*innen
  3. Entlastung des Landesvorstandes
  4. Anträge auf Änderung der Satzung
  5. Programmatische Anträge
  6. Wahlen
  •   Wahl der Mitglieder des Landesvorstandes
    • Landesvorsitzende*r
    • Stellvertretende Landesvorsitzende
    • Landesschatzmeister*in
    • Landesgeschäftsführer*in
    • Beisitzer*in
    • Wahl der Kassenprüfer*innen
    • Wahl der Delegierten zum Europakongress
    • Wahl der Delegierten zum Bundeskongress
    • Wahl des zweiten Delegierten sowie der Ersatzdelegierten zum Bundesausschuss

7.   Weiteres

~17:00 Ende der Veranstaltung

(Dazwischen werden natürlich ausreichend Pausen eingelegt)

 

Wir würden uns freuen, Dich dort zu sehen.

Föderalistische Grüße
Friedel Pape
Landesvorsitzender der JEF Hessen

 

 

Hygienekonzept der JEF Hessen

Die Jungen Europäischen Föderalisten sind ein überparteilicher, pro-Europäischer Jugendverband. Als eingetragener Verein findet jährlich satzungsgemäß eine Mitgliederversammlung des Landesverbands Hessen statt. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit für Mitglieder und Interessenten sich über die Tätigkeiten des Vereins zu informieren. Der bisherige Vorstand präsentiert seine Tätigkeiten und ein neuer Vorstand wird für das kommende Jahr gewählt. In der
Vergangenheit fanden diese Veranstaltungen häufig in Gebäuden der Saalbau GmbH statt. In
Absprache mit der Saalbau GmbH legen wir unser Hygienekonzept für diese Veranstaltung vor.
Hygieneplan der Jungen Europäischen Föderalisten Hessen im Rahmen der Landesversammlung
am 27.09.2020 geplant im Saalbau Südbahnhof.

◦ Grundsätzliche Einhaltung Empfehlung gemäß Landesverordnung, Auslegungshinweise
vom 06.07.2020.

◦ Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden
erfasst (ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der
Veranstalterin oder dem Veranstalter). Die Liste wird genau einen Monat aufbewahrt.

◦ Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar
im Veranstaltungsraum angebracht. In der Einladung und vor Beginn der Veranstaltung
wird auf die Hygienemaßnahmen aufmerksam gemacht.

◦ Der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss eingehalten
werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; das heißt jeder
Einzelne muss zu anderen Personen Abstand halten, ausgenommen zwischen
Angehörigen zweier Hausstände oder innerhalb von Gruppen von 10 Personen.
Maskenpflicht herrscht, wenn der Mindestabstand situationsbedingt nicht eingehalten
werden kann und außerhalb des Veranstaltungsraumes (bspw. Beim Einlass oder Gang
zur Toilette). Es sollen Masken für Teilnehmer*innen bereitgestellt werden, die ihre
eigenen Masken vergessen.

◦ Keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand
angehören, werden entgegengenommen und anschließend weitergereicht. Dies spielt für
unsere Veranstaltung in zwei konkreten Fällen eine Rolle:

▪ Erstens bei Wortmeldungen von Teilnehmer*innen, wo in der Vergangenheit (je nach
Raumgröße) ein Mikrofon bereitgestellt wurde. Sollte die Verwendung eines
Mikrofons notwendig sein (was durch die Raumgröße und Maskenpflicht denkbar
ist), wird ein Plastikschutz angebracht um die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu
minimieren. Auch bei Verwendung des Mikrofons herrscht Maskenpflicht. Das
Mikrofon wird fixiert, damit es nicht herumgereicht oder anderweitig berührt werden
muss.

▪ Zweitens bei Abstimmungen. In der Vergangenheit erhielten Teilnehmer*innen
Stimmkarten, auf denen jeder Wahlgang von den Wahlbeauftragten manuell
gekennzeichnet wurde. Die konstante Nähe von Wahlbeauftragten zu
Teilnehmer*innen soll reduziert werden, indem die Stimmkarten größer gestaltet
werden, die Teilnehmer*innen den Wahlgang selbst eintragen und dann den
Wahlbeauftragten unter Einhaltung des Mindestabstands vorzeigen. Auch die Wahlen
wurden durchgeführt indem Wahlbeauftragte die Stimmzettel bei den
Teilnehmer*innen einsammelten. Diese Praxis soll durch eine Urne ausgetauscht
werden, an der Mitglieder nacheinander ihre Wahlzettel einwerfen können, um den
Kontakt zwischen Teilnehmer*innen und Wahlbeauftragten zu reduzieren.

▪ Zusätzlich werden keine Speisen und Getränke vom Veranstalter ausgegeben. Die
Mitnahme eigener Getränke und kleineren Speisen ist den Teilnehmer*innen für den
Eigenverbrauch gestattet.

◦ In geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen erfolgt eine personalisierte
Sitzplatzvergabe, wobei aneinanderliegende Sitzplätze von Personen eingenommen
werden sollen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1
Satz 1 und 2 gestattet ist (Einzelpersonen oder eine Gruppe bis zu 10 Personen oder
Personen aus zwei Hausständen). Zwischen diesen Einzelpersonen oder Gruppen ist der
gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

▪ Die Bestuhlung erfolgt nach Vorschriften des Vermieters und kann grundsätzlich
vollständig unter Einhaltung der Mindestabstandsregel erstellt werden. Personen aus
dem selben Haushalt werden möglichst nebeneinander platziert, jedoch auch unter
Einhaltung des Mindestabstands.

◦ Die Veranstaltung begrenzt sich auf eine Teilnehmer*innenanzahl von voraussichtlich
maximal 40 Personen. Der Veranstaltungsort soll diese Kapazität auch unter Vorschriften
der Hessischen Landesregierung erfüllen. Unter Absprache mit dem Vermieter fasst der
reservierte Raum diese Kapazitäten.

◦ Verhindern von Warteschlangen, Steuerung von Zutritt in Räumlichkeiten. Einhaltung
der Hygieneempfehlungen des RKI: Händewaschen, Hust- und Nies-Etiquette.

▪ Am Eingang zum Veranstaltungsraum werden die persönlichen Daten erfasst. Dabei
soll Krepppapier auf dem Boden den Mindestabstand von 1,5 Metern kennzeichnen,
den Personen einhalten müssen, während sie darauf warten sich einzutragen. Je nach
Auslegung des Raums, sollen Engpässe an den Ein- und Ausgängen reduziert
werden. Gibt es mehr als eine Tür für den Raum, wird einer als Eingang und der
andere als Ausgang festgelegt.

◦ Wenn möglich, soll der Raum regelmäßig gelüftet werden.

◦ Für die Veranstaltung werden in Kooperation und Absprache mit dem Vermieter
Desinfektionsmittel bereitgestellt. Für die Räumlichkeiten werden notwendigen
Maßnahmen getroffen, um sie nach Ende der Veranstaltung zu desinfizieren.

 

Stefan Schwarz (Landesgeschäftsführer) ist Ansprechpartner, Verantwortlicher vor Ort und
garantiert die Einhaltung des Hygienekonzepts während der Veranstaltung.